AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pension „ROOM’Z zimmeraufzeit“

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern in der Pension „ROOM’Z zimmeraufzeit“ (Ebersberger Straße 25 b, D-85661 Forstinning), sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen der Pension „ROOM’Z zimmeraufzeit“ (im Folgenden „Verwender“).
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verwenders in Textform. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(4) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.

§ 2 Vertragspartner
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Verwender zustande. Macht der Verwender dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande.
(2) Vertragspartner sind der Verwender und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Verwender gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Verwender eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1) Der Verwender ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten sonstigen Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Verwenders zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Verwenders an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gastes selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
(4) Der Verwender kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der sonstigen Leistungen des Verwenders oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Verwenders erhöht.
(5) Rechnungen des Verwenders ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Verwender ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Verwender berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (vgl. § 288 BGB). Zudem kann der Verwender im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Verwender bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden bzw. Dritten bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
(6) Der Verwender ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Verwenders aufrechnen.

§ 4 Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Verwender spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Verwender im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tagespreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Verwender kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Verwender der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 5 Rücktritt des Kunden
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Verwender geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Verwender der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
(2) Sofern zwischen dem Verwender und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Verwenders auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Verwender in Textform ausübt.
(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Verwender einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Verwender den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Verwender hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Verwender den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
(4) Sofern der Verwender die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Verwender zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Verwender ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Verwender durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
(5) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
(6) Das Rücktritts- oder Kündigungsrecht kann sich je nach Zimmerkategorie, Buchungsportal, oder zu Messezeiten ändern.

(7) Werden zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung keine gesonderte Vereinbarung der Rücktrittsbedingungen vereinbart, gelten grundsätzlich folgende Regelungen:

§ 6 Rücktritt des Verwenders
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Verwender in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Verwenders innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist der Verwender zum Rücktritt berechtigt.
(2) Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Absatz 6 dieser AGB verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Verwender gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Verwender ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Der Verwender ist weiter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn
a) höhere Gewalt oder andere vom Verwender nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b) Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
c) der Verwender begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Verwenders in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Verwenders zuzurechnen ist;
d) ein Verstoß gegen § 1 Absatz 2 dieser AGB vorliegt.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Verwenders entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 7 Haftung, Verjährung
(1) Bei verursachten Schäden haftet der Verwender bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch seiner Erfüllungsgehilfen) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und/oder Vermögensschäden haftet der Verwender (auch für seine Erfüllungsgehilfen) nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
(2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Verwenders auftreten, wird der Verwender bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden sich darum bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Verwender unverzüglich mitzuteilen.
(3) Für eingebrachte Sachen haftet der Verwender gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR.
(4) Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Verwender. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Verwenders gilt die Regelung des Absatz 1 dieses Paragraphen.
(5) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz des Verwenders zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Dies gilt auch, wenn hierfür ein Entgelt vereinbart ist. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück des Verwenders abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Verwender nur entsprechend des Absatz 1 dieses Paragraphen.
(6) Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen den Verwender verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen den Verwender verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht
a) bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verwenders (auch seiner Erfüllungsgehilfen) beruhen.
b) bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

§ 8 Hausordnung und Tierhaltung
(1) Die Kunden bzw. Dritte, welche die Leistungen des Verwenders in Anspruch nehmen, sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere gilt folgendes:
a) Störende Geräusche (z.B. lautes Türwerfen) sind zu unterlassen.
b) Musizieren ist in der Zeit von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu unterlassen.
c) Radio-, Fernseh oder sonstige Audio- oder Videogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Tierhaltung ist in den Räumlichkeiten des Verwenders grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen sind Assistenzhunde. Der Kunde haftet für durch Tierhaltung entstandene Schäden.

§ 9 Rauchen oder andere fahrlässige Verschmutzungen
(9.1) Der Verwender weist ausdrücklich darauf hin, dass die zur Beherbergung vermieteten Räume, pfleglich zu behandeln sind.
(9.2) Das Rauchen in der Pension ist nicht gestattet.
(9.2.1) Dies bezieht alle Gästezimmer incl. Bäder, öffentliche Räume, Flure sowie Frühstücksraum und Rezeptionsbereich ein.
(9.2.2) Es wird auch das Rauchen aus dem geöffneten Fenster widersagt.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung, sind sämtliche Kosten, für Grundreinigung, Mietausfall und ggf. Renovierungsarbeiten und eventuelles Anschaffen von neuem Mobiliar etc. vom Kunden zu 100% zu tragen.
(3) Die Aufwandsentschädigung für Grundreinigung und ggf. Mietausfall beträgt 150,00 Euro (Stufe I); 200,00 Euro (Stufe II) und ab 300,00 Euro (Stufe III).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und dem Respekt vor fremdes Eigentum.

§ 10 Gebühren
(1) Beim Check-In/Check-Out, bzw. wenn entsprechende Dienste in Anspruch genommen werden, kann der Verwender folgende Gebühren erheben:
a) – früherer Check-in:

b) – später Check-out:

(2) Kinderbett 60 x 120 cm / Zustellbett 90 x 190 cm:

a) Zustellbetten können nur in den Doppelzimmern zugetellt werden. In den Doppelzimmeren im Dachgeschoss kann kein Zustellbett zugestellt werden. Die Verfügbarkeit

  • Kinder jeden Alters sind willkommen.

Babybett:

  • Kinder bis einschließlich 2 Jahre zahlen nichts für die Übernachtung in einem verfügbaren Kinderbett.
Zustellbett:
    • Kinder ab 3 Jahren bis 11 Jahre zahlen EUR 20.00 pro Person und Nacht für die Übernachtung in einem verfügbaren Zustellbett
    • Personen ab 12 Jahre und älter zahlen EUR 30.00 pro Person und Nacht für die Übernachtung in einem verfügbaren Zustellbett.

    (3) Parkmöglichkeiten

    (4) Gebühren für weitere Dienste oder Sonderleitungen sind mit dem Verwender, vor Inanspruchnahme, zu klären.

    § 11 Schlussbestimmungen
    (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    (2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Verwenders.
    (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Ebersberg. Der Verwender kann den Kunden nach seiner Wahl auch am Sitz des Kunden verklagen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Verwenders.
    (4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.