Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

25. Mai 2020 at 10:47

Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Personal. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.

Ausschluss vom Besuch der Beherbergung:
– Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
– Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
Sollten Gäste in einer Gastronomie während des Aufenthalts Symptome
entwickeln, haben diese umgehend die Gaststätte zu verlassen.

In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen haben Personal und Gäste Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Davon ausgenommen ist der Außenbereich.

03.April 2022: Die o.g. Regeln entfallen mit sofortiger Wirkung!

Gerne können Sie jedoch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.